Vereinbarung für Veranstalter
Diese Vereinbarung muss vom Besteller (Veranstalter) akzeptiert werden
- Bei grösseren Bestellungen/Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, vom Veranstalter ein Entsorgungskonzept für den Anlass einzufordern.
- Bei der Anlieferung bzw. Abholung der ALU-Sammelbehälter muss eine verantwortliche Person seitens Veranstalter vor Ort anwesend sein.
- Die gelieferten Sammelbehälter/Sammelsäcke sind ausschliesslich zur Sammlung von ALU-Getränkedosen bestimmt und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
- Fremdabfälle dürfen nicht in die Sammelbehälter/Säcke gegeben werden. Enthält das Sammelgut zu viel Fremdanteil ist unser Transporteur bei der Abholung berechtigt, die Säcke zurückzuweisen.
- Zur Einhaltung der Vereinbarung können durch die IGORA-Genossenschaft unangekündigte Besuche vor Ort durchgeführt werden.
- Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung oder Verstössen gegen diese Bedingungen, die Gesamtkosten oder Teilkosten unserer Dienstleistung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
- Die Sammelbehälter sind Eigentum der IGORA-Genossenschaft. Nicht zurückerhaltene oder beschädigte Sammelbehälter sowie Leerfahrten werden in Rechnung gestellt.
- Verlorene oder beschädigte ALU-Sammelbehälter werden mit einer Pauschale von CHF 100.– pro Sammelbehälter gelb und CHF 30.– pro Sammelbehälter Vulcano in Rechnung gestellt.
- Zusätzliche Fahrten (Fahrten ausser Lieferung/Abholung gemäss Auftragsbestätigung) werden mit einer Pauschale von CHF 150.– pro Fahrt in Rechnung gestellt.
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