Bei grösseren Bestellungen/Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, vom Veranstalter ein Entsorgungskonzept für den Anlass einzufordern.
Bei der Anlieferung bzw. Abholung der ALU-Sammelbehälter muss eine verantwortliche Person seitens Veranstalter vor Ort anwesend sein.
Die gelieferten Sammelbehälter/Sammelsäcke sind ausschliesslich zur Sammlung von ALU-Getränkedosen bestimmt und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Fremdabfälle dürfen nicht in die Sammelbehälter/Säcke gegeben werden. Enthält das Sammelgut zu viel Fremdanteil ist unser Transporteur bei der Abholung berechtigt, die Säcke zurückzuweisen.
Zur Einhaltung der Vereinbarung können durch die IGORA-Genossenschaft unangekündigte Besuche vor Ort durchgeführt werden.
Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung oder Verstössen gegen diese Bedingungen, die Gesamtkosten oder Teilkosten unserer Dienstleistung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Die Sammelbehälter sind Eigentum der IGORA-Genossenschaft. Nicht zurückerhaltene oder beschädigte Sammelbehälter sowie Leerfahrten werden in Rechnung gestellt.
Verlorene oder beschädigte ALU-Sammelbehälter werden mit einer Pauschale von CHF 100.-- pro Sammelbehälter gelb und CHF 30.-- pro Sammelbehälter Vulcano in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Fahrten (Fahrten ausser Lieferung/Abholung gemäss Auftragsbestätigung) werden mit einer Pauschale von CHF 150.-- pro Fahrt in Rechnung gestellt.